Schutzrechte

Welche Form des Schutzes ist geeignet? Reicht zunächst der Schutz als Gebrauchsmuster, das sogenannte “kleine Patent”? Wie kann ein Produkt oder eine Dienstleistung vor Nachahmern geschütz werden? Zur ersten Orientierung finden Sie nachstehend einen kurzen Überblick über mögliche Schutzformen.

Patente und Gebrauchsmuster

Schutzrecht für eine technische Erfindung, die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Patente sind in Deutschland amtlich geprüft. Sie werden erteilt für Vorrichtungen, Produkte, Verfahren und Verwendungen. Die maximale Laufzeit eines deutschen Patents beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag und ist abhängig von der Bezahlung der Jahresgebühren. Schutzrecht ebenfalls für eine technische Erfindung, das auch als “kleines Patent” bezeichnet wird. Deutsche Gebrauchsmuster sind nur formal geprüft; sie werden eingetragen für Vorrichtungen (Gegenstände) und Produkte. Der Inhaber trägt das Risiko der Rechtsbeständigkeit. Die maximale Laufzeit eines deutschen Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre und ist abhängig von der Bezahlung der Verlängerungsgebühren.

Marken

Schutzrecht für ein Zeichen, das geeignet ist, Waren und Dienstleistungen einer Firma von denen einer anderen Firma zu unterscheiden. Deutsche Marken können u.a. Wörter, Buchstaben und Zahlen einzeln oder in Kombination, Abbildungen, Farben, Melodien oder Figuren sein. Die Laufzeit eingetragener deutscher Marken ist unbegrenzt und abhängig von der Bezahlung einer Verlängerungsgebühr alle 10 Jahre.

Designs
(Geschmacksmuster)

Schutz für die Erscheinungsform von Gegenständen, die den ästhetischen Formensinn des Menschen anspricht. Das Aussehen wird durch die Farbgebung und/oder die Form zwei- oder dreidimensionaler Gegenstände bestimmt. Das deutsche Design muss neu sein und Eigenart aufweisen und Eigenart aufweisen. Designs werden nur formal geprüft eingetragen. Der Inhaber trägt das Risiko der Rechtsbeständigkeit. Die maximale Laufzeit beträgt 25 Jahre und ist abhägig von der Bezahlung der Verlängerungsgebühren alle 5 Jahre.

Ausland

Es können nationale und regionale (länderübergreifende) Schutzrechte erworben werden. Sie gelten in den Ländern oder Regionen, in denen sie angemeldet wurden. Beispiele sind ein US-Patent und eine EU-Marke (Gemeinschaftsmarke). Die gesetzlichen Bestimmungen für die Schutzrechte der verschiedenen Länder und Regionen weichen mehr oder weniger voneinander ab.